Auch zum Fest – Eine Haftpflichtversicherung sollte nicht fehlen

Rotwein auf dem teuren Teppich beim Weihnachtsdinner der Schwiegereltern in spe, ein Glas Wasser verschüttet auf dem frisch verschenkten Laptop eines Freundes oder gar ein Beinbruch vor dem Haus, weil man seiner Schneeräumpflicht nicht nachgekommen ist – solche Fälle sind nicht nur zum Weihnachtsfest ärgerlich. Finanziell schützt davor eine eigene Haftpflichtversicherung.

Fügt man einem Dritten Schaden zu, ist man laut Gesetz schadenersatzpflichtig. Das kann im Falle einer fehlenden Absicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Man haftet mit dem gesamten Vermögen – und das lebenslang. Dennoch verzichten aktuell noch rund 15 Prozent aller Haushalte auf eine private Haftpflichtversicherung, zeigt eine aktuelle Studie des Gesamtverbandes der Deutschen ...

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Schadenersatz – Umzug – Hausratversicherung haftet für beide Wohnungen

Auf das eigene Hab und Gut muss man gerade bei einem Umzug achten – nicht selten wird beim Transport des Besitzes ein antikes Schränkchen beschädigt, der Parkettboden zerkratzt oder Schwiegermutters wertvolles Porzellan geht zu Bruch. Bei freiwilligen Helfern schützt deren Privathaftpflicht, soweit dort „Gefälligkeitsschäden“ mitversichert sind. Auch der Hausratversicherungsschutz bleibt bestehen – sowohl am Auszugs- als auch am Einzugsort. Wird eine Umzugsfirma beauftragt, haftet diese im Allgemeinen für Schäden.

4,8 Millionen Haushalte wechseln in Deutschland jedes Jahr ihren Wohnort, so eine Umzugsstudie von 2009. Fast nie verläuft ein Umzug dabei schadenfrei und ohne Verluste. Oftmals soll es schnell gehen – in der Hektik werden leicht ...

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Wintereinbruch – Verkehrssicherungspflicht – Für wen sie gilt und was sie besagt

Nun ist der Winter also doch da. Und mit ihm kommen nicht nur Schnee und Eis, sondern auch Fragen nach Haftung und Schadenersatz, wenn gegen die Verkehrssicherungspflichten verstoßen wurde.

Hauseigentümer in Deutschland müssen dafür Sorge tragen, dass Bürgersteige, die an ihr Grundstück grenzen, geräumt sind. Um die Sicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten, müssen auch Eiszapfen und Schneelawinen von den Dächern entfernt werden. Muss die Feuerwehr oder eine Dachdeckerfirma die Gefahr beseitigen, trägt der Hauseigentümer die Einsatzkosten. Die Kontrolle über die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten übernimmt das Ordnungsamt. ...

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