Neue Gesetze und Regeln zum 1. April

Nein, es war kein April-Scherz: Zum 1. April sind wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auch die Themen Finanzen, Versicherungen und Krankenversorgung betreffen. Welche das sind, zeigt der kurze Überblick.

Mehr Schonvermögen für Menschen mit Grundsicherung

Eine Neuerung betrifft den sogenannten Vermögensfreibetrag. Das ist das Schonvermögen, welches Empfänger von Sozialhilfe laut Sozialgesetzbuch behalten dürfen. Und dieser Freibetrag wird von 2.600 auf zukünftig 5.000 Euro angehoben. Profitieren können davon Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen sowie Menschen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der höhere Freibetrag gilt ...

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Neue Gesetze und Regeln zum 1. April

Nein, es war kein April-Scherz: Zum 1. April sind wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auch die Themen Finanzen, Versicherungen und Krankenversorgung betreffen. Welche das sind, zeigt der kurze Überblick.

Mehr Schonvermögen für Menschen mit Grundsicherung

Eine Neuerung betrifft den sogenannten Vermögensfreibetrag. Das ist das Schonvermögen, welches Empfänger von Sozialhilfe laut Sozialgesetzbuch behalten dürfen. Und dieser Freibetrag wird von 2.600 auf zukünftig 5.000 Euro angehoben. Profitieren können davon Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen sowie Menschen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der höhere Freibetrag gilt ...

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Elternunterhalt – Pflege – Private Altersvorsorge begünstigt Schonvermögen

Wenn jemand in der Familie pflegebedürftig wird, müssen Partner und Kinder des Betroffenen ihr Vermögen offenlegen, um Finanzierungslücken zu schließen. Sowohl Teile des Lohns als auch Sparguthaben kann das Sozialamt dann einfordern. Allerdings gibt es ein Schonvermögen – dieses erhöht sich durch private Altersvorsorge.

Werden Menschen pflegebedürftig, dann sind auch die Angehörigen in der Pflicht. Reicht das Geld des Betroffenen nicht aus, um alle Pflegeleistungen zu bezahlen, ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Angehörigen und bittet diese zur Kasse. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen zunächst die Ehegatten ihr Vermögen offenlegen, unabhängig von der Dauer der ...

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