Neue Gesetze und Regeln zum 1. April
Nein, es war kein April-Scherz: Zum 1. April sind wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auch die Themen Finanzen, Versicherungen und Krankenversorgung betreffen. Welche das sind, zeigt der kurze Überblick.
Mehr Schonvermögen für Menschen mit GrundsicherungEine Neuerung betrifft den sogenannten Vermögensfreibetrag. Das ist das Schonvermögen, welches Empfänger von Sozialhilfe laut Sozialgesetzbuch behalten dürfen. Und dieser Freibetrag wird von 2.600 auf zukünftig 5.000 Euro angehoben. Profitieren können davon Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen sowie Menschen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der höhere Freibetrag gilt ...
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