Freizeit – Auch ohne Radhelm Anspruch auf vollen Schadensersatz

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Radfahrer auch dann den vollen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie zum Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm getragen haben. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil bestätigt (Az. VI ZR 281/13).

Im verhandelten Rechtsstreit mussten die Richter sich mit der Frage auseinander setzen, ob Radfahrern eine Teilschuld zugesprochen werden kann, wenn der Verzicht auf einen Fahrradhelm ihre Verletzung verschlimmert. Geklagt hatte eine Frau, die auf dem Weg zur Arbeit vom Rad stürzte, weil eine PKW-Führerin plötzlich die Tür ihres Fahrzeuges öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, kam zu Fall und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Ihren Beruf als Physiotherapeutin kann die Frau seitdem nur noch ...

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