Berufsunfähigkeit – BU: Versicherung darf Informationen zur Krankengeschichte einholen
Berufsunfähigkeit: Eine Versicherung ist berechtigt die Leistung zu verweigern, wenn ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall seine Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbindet. Dies gilt auch, ohne dass ein konkreter Verdacht auf Betrug vorliegen muss, wie das Kammergericht Berlin in einem Urteil betonte (Urteil v. 8.07.2014, 6 U 134/13).
Gesundheitsfragen sind für eine Berufsunfähigkeitsversicherung existentiell wichtig: Vorerkrankungen werden in der Regel mit Prämienaufschlägen „bestraft“. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Beantragung des BU-Schutzes korrekt über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben, sonst kann die Versicherung später eine Rente verweigern. Im schlimmsten Fall geht der Kunde leer aus, wenn er berufsunfähig wird – ...
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