Urteil – HartzIV-Empfänger haben in Ausnahmefällen Anrecht auf Übernahme von Kreditraten
Hartz-IV-Empfänger haben in Ausnahmefällen das Recht, Tilgungsraten für eine eigene Immobilie erstattet zu bekommen. Der Grund: Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden als jemand, der seine Miete erstattet bekommt. Dies hat das Hessische Landessozialgericht mit einem aktuellen Urteil entschieden.
Verhandelt wurde der Fall eines Ingenieurs, der 1984 ein renovierungsbedürftiges Haus im Main-Taunus-Kreis gekauft hatte. Zwischenzeitlich wurde der Mann arbeitslos und war auf Sozialleistungen angewiesen. Für die Tilgungsraten des Eigenheims wollte die ARGE allerdings nicht zahlen. Daraufhin zog der Hausbesitzer vor Gericht. ...
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