Urteil – Steuererklärung: Behindertengerechter Fahrstuhl unter Umständen absetzbar
Auch die Kosten eines Fahrstuhls sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig, wenn ein ärztliches Testat die gesundheitliche Notwendigkeit bescheinigt. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Einbau eine erhebliche Wertsteigerung der Immobilie verbunden ist, wie das Finanzgericht Köln mit einem aktuellen Urteil bestätigte.
Wenn Menschen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls keine Treppen mehr steigen können, müssen sie auch ihre Wohnung umbauen und einen Treppenlift installieren. Die Kosten hierfür sind in der Regel als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzbar. Doch gilt dies auch, wenn sogar ein teurer Fahrstuhl eingebaut werden muss und damit das eigene ...
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