Urteil – Reisekrankenversicherung zahlt nicht bei gescheitertem Suizidversuch

Wer eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat, erhält keine Leistung nach einem fehlgeschlagenen Selbsttötungsversuch. Dies hat das Landgericht Dortmund mit einem aktuellen Urteil bestätigt.

Psychische Probleme werden leider auch in den Urlaub mitgenommen. Und so versuchte eine deutsche Touristin bei ihrem Mexiko-Aufenthalt, sich im Hotelzimmer die Pulsadern aufzuschneiden. Glücklicherweise war schnell das Hotelpersonal zur Stelle, so dass die Frau gerettet werden konnte und sich auf der Intensivstation des örtlichen Krankenhauses wiederfand. Nach einer Woche konnte sie das Hospital wieder verlassen. ...

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