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Kfz-Versicherung behält bei Verkauf des Autos Gültigkeit

Wer ein Auto verkauft, der vermacht dem Käufer des PKW auch seinen Kfz-Versicherungsschutz. Sowohl die Haftpflichtversicherung als auch der Kaskoschutz gehen auf den neuen Besitzer des Wagens über. Für den Verkäufer kann dies ein Risiko bedeuten. Im schlimmsten Fall muss er die Kfz-Prämie für den alten Vertrag zahlen, obwohl er diesen schon gar nicht mehr nutzt.

Autofahrer, aufgepasst! Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens endet nicht einfach die Kfz-Versicherung, sondern der Schutz geht auf den neuen Besitzer über. Auf diesen Tatbestand macht die Deutsche Presseagentur (dpa) in einer aktuellen Meldung aufmerksam. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass alle neu zugelassenen Fahrzeuge über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. ...

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