Urteil – Händler muss Kaufpreis für defekten Neuwagen erstatten
Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Autokäufern gestärkt. Demnach kann der Käufer eines Neuwagens sein Geld vom Händler zurückverlangen, wenn ein Defekt zum Totalschaden führt – auch, wenn ihm Geld von der Versicherung zustehen würde (Az.: VIII ZR 38/14).
Im verhandelten Rechtsstreit ist der BMW eines Fahrers ausgebrannt, bevor der Kunde das Auto an eine BMW-Niederlassung in Mannheim zurückgeben konnte. Er hatte den Wagen 2009 gekauft und wollte ihn wegen technischer Mängel umtauschen. Die Firma aber beseitigte nur einen Teil der Mängel und wollte den Kaufvertrag nicht rückgängig machen. Mit bitteren Konsequenzen: Im August 2012 brannte der Neuwagen aus ...
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