Versicherungsaufsicht – Private Krankenversicherung: Mit Tarifwechsel Prämie sparen!
PKV: Seit dem Jahr 2009 haben Krankenversicherte das Recht, bei ihrem derzeitigen Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereit hält. Das verspricht für ältere Versicherungsnehmer Beitragsersparnisse. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin erklärt nun, welche Voraussetzungen für einen solchen Tarifwechsel erfüllt sein müssen.
Privatpatienten haben laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, in einen günstigeren Tarif der eigenen Krankenversicherung zu wechseln, falls dieser gleichwertige Leistungen beinhaltet. Tatsächlich wollen die Krankenversicherungen mit Lockangeboten junge Versicherungsnehmer für sich gewinnen und bieten ...
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