Urteil – Gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei Probearbeit

Auch wenn potentielle Arbeitnehmer zur Probe arbeiten und noch keinen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit einem aktuellen Urteil betont. Es gibt aber einen kleinen Wermutstropfen: Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Und damit kommt erneut die private Unfallversicherung ins Spiel.

Wenn ein Bewerber auf einen Job während eines unbezahlten Probe-Arbeitstags einen Unfall erleidet, ist er über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt nun entschieden und sich damit dem Urteil der ...

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