Urlaubstage können nicht einfach verfallen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Dienstag ein Grundsatzurteil gefällt und damit die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Demnach können Urlaubstage nicht einfach verfallen, ohne dass dem Betroffenen ein Ersatz hierfür zusteht. Der Arbeitgeber muss darüber informieren, dass noch Tage offen sind.
Können Urlaubstage einfach verfallen, ohne dass sie der Arbeitnehmer nachträglich nehmen kann oder einen Lohnersatz bekommt? Über diese Frage hatte am Dienstag das Arbeitsgericht Erfurt zu entscheiden. Demnach müssen die Chefs ihre Beschäftigten „klar und rechtzeitig“ warnen, dass zustehende Urlaubstage noch nicht genommen wurden. Folglich hat das zu einem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem ...
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