Grundsatzurteil – BGH-Urteil: Bausparkassen dürfen Altkunden vor die Tür setzen

Ein gestriges Urteil des Bundesgerichtshofes entpuppt sich als bittere Pille für hunderttausende Sparer. Demnach dürfen Bausparkassen Altkunden mit hochverzinsten Verträgen kündigen, wenn die Zuteilungsreife der Verträge länger als zehn Jahre zurückliegt. Viele Sparer hatten ihre Bausparverträge nicht genutzt, um ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sondern als eine Art gut verzinstes Sparbuch.

Eine lang erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) dürfte für viele Bausparer eine große Enttäuschung sein. Demnach ist es Bausparkassen erlaubt ihre Kunden vor die Tür zu setzen, wenn die Verträge seit zehn oder mehr Jahren zuteilungsreif sind. „Zuteilungsreif“ bedeutet, ...

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Grundsatzurteil – BGH-Urteil: Bausparkassen dürfen Altkunden vor die Tür setzen

Ein gestriges Urteil des Bundesgerichtshofes entpuppt sich als bittere Pille für hunderttausende Sparer. Demnach dürfen Bausparkassen Altkunden mit hochverzinsten Verträgen kündigen, wenn die Zuteilungsreife der Verträge länger als zehn Jahre zurückliegt. Viele Sparer hatten ihre Bausparverträge nicht genutzt, um ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sondern als eine Art gut verzinstes Sparbuch.

Eine lang erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) dürfte für viele Bausparer eine große Enttäuschung sein. Demnach ist es Bausparkassen erlaubt ihre Kunden vor die Tür zu setzen, wenn die Verträge seit zehn oder mehr Jahren zuteilungsreif sind. „Zuteilungsreif“ bedeutet, ...

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Verbraucherrecht – Neues Verbraucherrecht in Kraft – Worauf beim Online-Shopping zu achten ist

Seit Freitag, den 13.06.2014, ist ein neues Verbraucherrecht in Kraft. Wer im Internet kauft oder verkauft, muss sich auf neue Regeln bei Widerruf, Versand oder Bezahlung einstellen.

Viele Deutsche nutzen die Möglichkeit, Waren unkompliziert im Internet zu bestellen und zu bezahlen. Seit Freitag, den 13.06.2014, gelten dafür neue Regeln.

Wer beispielsweise von einem im Netz getätigten Kauf zurücktreten will, muss ab sofort seinen Widerruf ausdrücklich erklären. Das einfache Zurücksenden der Waren reicht nciht mehr aus, um vom Kauf zurückzutreten. Ein Widerruf ist über E-Mail, Telefon oder über Online-Formulare möglich. Anwälte raten, der Rücksendung ein entsprechendes kurzes Schreiben beizufügen. ...

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