Abstrakte Verweisung – Berufsunfähigkeitsversicherung – OLG Nürnberg stärkt Verbraucherrechte

Die sogenannte „Abstrakte Verweisung“ ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie besagt, dass der Versicherungsnehmer auf andere Berufsfelder verwiesen werden kann, bevor er eine BU-Rente erhält. Doch auch wenn diese Klausel im Vertrag vereinbart ist, sind den Versicherungen enge Grenzen gesetzt, wie ein Gerichtsurteil des OLG Nürnberg bestätigt. Besser ist es hingegen, wenn diese Klausel gar nicht erst Bestandteil des Vertrages ist.

Im verhandelten Rechtsstreit musste eine geringfügig beschäftigte Arzthelferin ihren Beruf aufgeben. Sie hatte eine plötzliche Angst vor einer Ansteckung mit schweren Krankheiten entwickelt und zudem weitere psychische Probleme. Aber der ...

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