Haftungsrisiken – Schnee und Eis – Räumpflichten im Winter

Nun hat der Winter also Deutschland fest im Griff. In vielen Regionen regierten in den letzten Tagen Eis und Schnee: Davon künden nicht nur unzählige Social-Media-Einträge, bei denen Nutzer Fotos von Winterlandschaften posteten. Sondern leider auch die Unfallstatistik: Allein am Montag kam es in vielen Regionen zu hunderten Unfällen, weil die Menschen im Berufsverkehr von Eis überrascht wurden.

Wenn die Kälte Deutschland heimsucht, bedeutet das auch zusätzliche Haftungsrisiken für Hausbesitzer. Denn auch sie müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, damit Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Das ergibt sich bereits aus Artikel 14 des Grundgesetzes, ...

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Haftungsrisiken – Schnee und Eis – Räumpflichten im Winter

Nun hat der Winter also Deutschland fest im Griff. In vielen Regionen regierten in den letzten Tagen Eis und Schnee: Davon künden nicht nur unzählige Social-Media-Einträge, bei denen Nutzer Fotos von Winterlandschaften posteten. Sondern leider auch die Unfallstatistik: Allein am Montag kam es in vielen Regionen zu hunderten Unfällen, weil die Menschen im Berufsverkehr von Eis überrascht wurden.

Wenn die Kälte Deutschland heimsucht, bedeutet das auch zusätzliche Haftungsrisiken für Hausbesitzer. Denn auch sie müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, damit Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Das ergibt sich bereits aus Artikel 14 des Grundgesetzes, ...

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Wintereinbruch – Verkehrssicherungspflicht – Für wen sie gilt und was sie besagt

Nun ist der Winter also doch da. Und mit ihm kommen nicht nur Schnee und Eis, sondern auch Fragen nach Haftung und Schadenersatz, wenn gegen die Verkehrssicherungspflichten verstoßen wurde.

Hauseigentümer in Deutschland müssen dafür Sorge tragen, dass Bürgersteige, die an ihr Grundstück grenzen, geräumt sind. Um die Sicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten, müssen auch Eiszapfen und Schneelawinen von den Dächern entfernt werden. Muss die Feuerwehr oder eine Dachdeckerfirma die Gefahr beseitigen, trägt der Hauseigentümer die Einsatzkosten. Die Kontrolle über die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten übernimmt das Ordnungsamt. ...

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