Auffällige Widersprüche bei Schadensmeldung bewirken Beweislastumkehr
Wie wichtig es ist, bei der Meldung eines Schadens genaue und detaillierte Angaben zu machen, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichtes in Coburg. Demnach hat ein Fahrzeughalter seinem Kaskoversicherer das Auto als gestohlen gemeldet. Weil er sich dabei aber in Widersprüche verzettelte, war die Folge eine Beweislastumkehr: Er muss nun dem Versicherer nachweisen, dass sein Auto tatsächlich entwendet wurde (AZ.: 22 O 95/1).
Wird ein Auto gestohlen, so muss der Versicherer in der Regel zahlen – sofern er dem Versicherungsnehmer nicht Ungereimtheiten nachweisen kann, die auf einen möglichen Betrug hindeuten. Doch genau das wurde einem Mann aus Bayern zum Verhängnis. Er meldete sein Auto ...
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