Bundesarbeitsgericht – Freiwilligkeitsklausel kein Grund für Wegfall des Weihnachtsgeldes

Ein Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld für seine Angestellten nicht einfach streichen, wenn die Leistung im Arbeitsvertrag zugesichert wird. Das gilt selbst dann, wenn die Sonderzahlung als „freiwillige Leistung“ im Vertrag festgeschrieben ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Februar 2013 mit einem Urteil bestätigt (Az.: 10 AZR 177/12).

Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Angestellter seinen Arbeitgeber verklagt, weil dieser das zuvor regelmäßig ausgezahlte Weihnachtsgeld aus wirtschaftlichen Gründen für zwei Jahre verweigert hatte. Dabei berief sich der Kläger auf seinen Arbeitsvertrag. Darin stand: „Freiwillige soziale Leistungen richten sich nach dem betriebsüblichen Rahmen. Zurzeit werden gewährt: Weihnachtsgeld in Höhe von (zeitanteilig) 40 Prozent ...

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