Sozialversicherung – Pausenspaziergang kostet Unfallschutz
Wie lückenhaft der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung ist, zeigt erneut ein Urteil. Demnach verlieren Beschäftigte bereits ihre Absicherung, wenn sie sich mit dem Pausenbrot auf einen kurzen Spaziergang begeben. Und selbst in der Raucherpause auf Arbeit greift nur eine private Absicherung.
Wenn Erwerbstätige einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, springt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung ein. So wichtig diese Absicherung auch ist, zahlt sie jedoch nicht für jede Situation, in der Arbeitnehmer zu Schaden kommen. Eine großes Risiko, komplett ohne Schutz dazustehen, besteht zum Beispiel während der Pausen, wie aktuell eine Frau erfahren musste. Auf das ...
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