Widerrufsrecht – BGH stärkt Verbraucherschutz bei Online-Käufen

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Online-Kauf gestärkt. Bestellt ein Verbraucher Produkte im Internet, kann er den damit geschlossenen Kaufvertrag innerhalb der gesetzten Frist widerrufen. Eine Angabe von Gründen für den Widerruf sei nicht notwendig, unterstrichen die Karlsruher Richter.

Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher zwei Matratzen über das Internet bestellt. Die Verkäuferin bewarb das Angebot mit dem Hinweis „Tiefpreisgarantie“. Als der Käufer wenig später ein günstigeres Angebot fand, bat er um Erstattung des Differenzbetrages. ...

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