BGH-Urteil – Witwenrente – Haben auch gleichgeschlechtliche Partner ein Anrecht darauf?

Haben Lebenspartner in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Anrecht auf eine Witwenrente im Rahmen einer privaten Rentenversicherung? Diese Frage musste jüngst der Bundesgerichtshof beantworten. Zwar hat das oberste Zivilgericht Deutschlands die Rechte homosexueller Paare gestärkt – Was dies in der Praxis konkret bedeutet, muss nun aber die Vorinstanz klären.

Auch im Rahmen einer privaten Rentenversicherung können Verbraucher eine Witwenrente vereinbaren. Und das ist durchaus sinnvoll: speziell dann, wenn das Einkommen im Haushalt stark von einer Person abhängt und Kinder versorgt werden müssen. Stirbt diese, erhalten die Hinterbliebenen einen vorher vereinbarten Betrag ...

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BGH-Urteil – Witwenrente – Haben auch gleichgeschlechtliche Partner ein Anrecht darauf?

Haben Lebenspartner in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Anrecht auf eine Witwenrente im Rahmen einer privaten Rentenversicherung? Diese Frage musste jüngst der Bundesgerichtshof beantworten. Zwar hat das oberste Zivilgericht Deutschlands die Rechte homosexueller Paare gestärkt – Was dies in der Praxis konkret bedeutet, muss nun aber die Vorinstanz klären.

Auch im Rahmen einer privaten Rentenversicherung können Verbraucher eine Witwenrente vereinbaren. Und das ist durchaus sinnvoll: speziell dann, wenn das Einkommen im Haushalt stark von einer Person abhängt und Kinder versorgt werden müssen. Stirbt diese, erhalten die Hinterbliebenen einen vorher vereinbarten Betrag ...

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Rentenversicherung – Wenn die Witwenrente aufgrund der Mütterente sinkt

Laut Deutscher Rentenversicherung kann die Mütterrente negative Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben. Dies resultiert daraus, dass die Mütterrente sozialrechtlich als Einkommen gewertet wird – und Freibeträge überschritten werden können.

Wer eine Witwenrente erhält, profitiert unter Umständen weit weniger von der schwarz-roten Rentenreform als andere. Da die Rente im Sozialrecht als Einkommen gewertet wird, kann es nämlich passieren, dass durch die damit verbundene Rentenerhöhung der Freibetrag von derzeit 755,30 Euro (im Osten 696,70 Euro) überschritten wird. Dann wird die Mütterrente zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet und kann diese mindern. Wie gewonnen, so zerronnen! ...

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