Urteil – BGH untersagt ungewünschte Email-Werbung
Wenn Kunden eine Anfrage an ihre Versicherung stellen, aber als Antwort nur eine standardisierte Werbemail kommt, müssen sie sich das nicht gefallen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil bestätigt, dass ungefragte Werbung unterbunden werden kann.
Oft schon totgesagt, aber quicklebendig: Die Email gehört für Verbraucher noch immer zu den bevorzugten Kanälen, um mit Versicherungen und Finanzdienstleistern zu kommunizieren. Laut der YouGov-Studie „Kundenmonitor Assekuranz 2015“ lesen 66 Prozent der Empfänger das per Mail gesendete Material „immer“ oder „häufig“ durch. Was aber, wenn sich der Kunde wichtige Informationen von der Versicherung erhofft, aber ...
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