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Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt dar.. Sie übernimmt i.d.R. Leistungsfälle im Privatbereich (ohne Nutzung KFZ). Mitunter sind auch Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht, Oeltankhaftpflicht und eine eingeschränkte Bauherrenhaftpflicht mitversichert. Ein Vergleich zeigt Ihnen weitere Details.
Haus- & Grundbesitzehaftpflichtversicherung
Die Haus- & Grundbesitzehaftpflichtversicherung ist notwendig bei allen Hauseigentümern. In vielen Fällen ist dieser Baustein bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.
Oeltankhaftpflichtversicherung
Die zusätzliche Oeltankhaftpflicht für Hauseigentümer. Auch dieser Baustein ist in vielen Fällen bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Allerdings könnte eine Unterversicherung vorliegen, insbesondere wenn Sie sehr große Oeltanks haben.
Hundehaftpflichversicherung / Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Hunde- und Tierhalterhaftpflicht ist SELTEN Bestandteil in der Privathaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist gerade für Tierhalter in vielen Städten/Gemeinden Pflicht und auf alle Fälle sinnvoll.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist speziell für Bauherren und wird i.d.R. mit einem Einmalbeitrag für 2 Jahre in Kombination mit der Bauleistungs- und/oder Rohbaufeuerversucherung abgeschlossen.
Schadenersatzpflicht
Wenn man in irgendeiner Weise einem Anderen einen Schaden zufügt, ist man verpflichtet, diesen zu ersetzen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt im § 823 Schadenersatzpflicht. Das BGB begrenzt die Haftung nicht. Das heißt, Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum und das kann sogar ein Leben lang der Fall sein.
Leistungsbeispiele
Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert – Sie haben einem anderen Menschen Schaden zugefügt.
Ihr Kind spielt auf der Straße Fußball und wirft dabei ein Fenster ein… oder ein Eigenheimbesitzer vergißt bei Frost, Schnee und Eis den Gehweg vor seinem Haus zu räumen oder zu streuen und ein Fußgänger oder Radfahrer kommt dabei zu Schaden… oder beim Abstellen Ihres Fahrrades kippt das auf ein parkendes Auto – der Besitzer verlangt Schadenersatz für die Beseitigung der Schramme…
ohne Haftpflichtversicherung ???
Wer leistet eigentlich im Falle, dass der Schadensverursacher keine Private Haftpflichtversicherung hat?
Achten Sie darauf, dass in Ihrem Vertrag die sogenannte „Ausfalldeckung“ mitversichert ist. Ihre eigene Versicherung springt dann ein, wenn der andere Schadensverursacher nicht zahlungsfähig und nicht haftpflichtversichert ist. Bevor es zur Leistung kommt, müssen erst alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Verursacher geprüft werden.
Aktuelle News zum Thema Haftpflicht
Haus und Wohnen
Hausratversicherung
Unter Hausrat versteht man alles, was in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dient und NICHT fest mit dem Haus verbunden ist.
Wohngebäudeversicherung
Die verbundene Wohngebäudeversicherung versichert Ein-, Zwei- und auch Mehrfamilienhauser in den Sparten Feuer, Leistungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden.
Photovoltaikversicherung / PV-Versicherung
Oft müssen PV-Anlagen seperat versichert werden, da dies NICHT in der Wohngebäudeversicherung automatisch mitversichert ist.
Bauleistungsversicherung
Diese Versicherung ist speziell für Bauherren und wird i.d.R. mit einem Einmalbeitrag für 2 Jahre in Kombination mit der Bauherrenhaftpflicht- und/oder Rohbaufeuerversucherung abgeschlossen.
Rohbaufeuerversicherung
Diese Versicherung ist speziell für Bauherren und wird i.d.R. mit einem Einmalbeitrag für 2 Jahre in Kombination mit der Bauherrenhaftpflicht- und/oder Bauleistungs abgeschlossen. Bei vorzeitigem Abschluss der zukünfzigen Wohngebäudeversicherung ist die Rohbaufeuerversucherung manchmal beitragsfrei über die Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Aktuelle News zum Thema Haus und Wohnen
Rechtsschutzversicherung
Private Rechtsschutzversicherung
Die private Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den meisten finanziellen Risiken durch Rechtsstreite. Versichert werden können u.a. Privat- und Arbeitsrechtschutz, Verkehrsrechtsschutz und Wohungs- bzw. Mietrechtsschutz. Üblicherweise ist dabei die ganze Familie in einem Verftrag abgesichert. Es darf keiner einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. (siehe gewerblicher Rechtsschutz).
Gewerbliche Rechtsswchutzversicherung
Sobald min. eine Person in der Familie eine selsbtändige oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, ist ein gewerblicher Rechtsschutz zu empfehlen. In dieser ist der private Rechtsschutz (auch für die Familie) üblicherweise enthalten.
Aktuelle News zum Thema Recht
Risikolebens- und Unfallversicherung
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist die günstige Alternative einer klasischen (Kapital-)Lebensversicherung, da sie auf den Sparanteil verzichtet und nur das Todesfallrisiko abdeckt. Sie kann als Einzel- oder als Partnertrarif abgeschlossen werden. Außerdem gibt es speziall „fallende“ Versicherungen für die Absicherung von Hypotheken.
Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung versichert üblicherweise die ganze Familie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls in Form von Einmalzahlung, Unfallrente, Unfalltod und/oder Krankenhaustage- und Genesungsgeld. Auch ein Unfall-Krankentagegeld ist versicherbar.