Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt dar.. Sie übernimmt i.d.R. Leistungsfälle im Privatbereich (ohne Nutzung KFZ). Mitunter sind auch Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht, Oeltankhaftpflicht und eine eingeschränkte Bauherrenhaftpflicht mitversichert. Ein Vergleich zeigt Ihnen weitere Details.

Haus- & Grundbesitzehaftpflichtversicherung

Die Haus- & Grundbesitzehaftpflichtversicherung ist notwendig bei allen Hauseigentümern. In vielen Fällen ist dieser Baustein bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Oeltankhaftpflichtversicherung

Die zusätzliche Oeltankhaftpflicht für Hauseigentümer. Auch dieser Baustein ist in vielen Fällen bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Allerdings könnte eine Unterversicherung vorliegen, insbesondere wenn Sie sehr große Oeltanks haben.

Hundehaftpflichversicherung / Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Hunde- und Tierhalterhaftpflicht ist SELTEN Bestandteil in der Privathaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist gerade für Tierhalter in vielen Städten/Gemeinden Pflicht und auf alle Fälle sinnvoll.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist speziell für Bauherren und wird i.d.R. mit einem Einmalbeitrag für 2 Jahre in Kombination mit der Bauleistungs- und/oder Rohbaufeuerversucherung abgeschlossen.

Schadenersatzpflicht

Wenn man in irgendeiner Weise einem Anderen einen Schaden zufügt, ist man verpflichtet, diesen zu ersetzen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt im § 823 Schadenersatzpflicht. Das BGB begrenzt die Haftung nicht. Das heißt, Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum und das kann sogar ein Leben lang der Fall sein.

Leistungsbeispiele

Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert – Sie haben einem anderen Menschen Schaden zugefügt.

Ihr Kind spielt auf der Straße Fußball und wirft dabei ein Fenster ein… oder ein Eigenheimbesitzer vergißt bei Frost, Schnee und Eis den Gehweg vor seinem Haus zu räumen oder zu streuen und ein Fußgänger oder Radfahrer kommt dabei zu Schaden… oder beim Abstellen Ihres Fahrrades kippt das auf ein parkendes Auto – der Besitzer verlangt Schadenersatz für die Beseitigung der Schramme…

ohne Haftpflichtversicherung ???

Wer leistet eigentlich im Falle, dass der Schadensverursacher keine Private Haftpflichtversicherung hat?

Achten Sie darauf, dass in Ihrem Vertrag die sogenannte „Ausfalldeckung“ mitversichert ist. Ihre eigene Versicherung springt dann ein, wenn der andere Schadensverursacher nicht zahlungsfähig und nicht haftpflichtversichert ist. Bevor es zur Leistung kommt, müssen erst alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Verursacher geprüft werden.

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