Neue Pflichten – Haus- und Immobilienverwalter brauchen Gewerbehaftpflicht!
Neue Pflichten für Haus- und Immobilienverwalter! Ab März brauchen sie nicht nur eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Sie müssen dann auch eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Wer noch keine hat, muss sich sputen: Eine Übergangsfrist für langjährig tätige Hausverwalter läuft dann aus.
Haus- und Immobilienverwalter haben eine große Verantwortung. Sie treiben oft nicht nur die Mieten der Bewohner ein, sondern erstellen im Auftrag eines Besitzers zum Beispiel auch die Nebenkosten-Abrechnung, beauftragen Versorgungsleistungen wie Strom, Abfallentsorgung und Wasser und kümmern sich um weitere Belange des Hauses. Aus diesem Grund verwunderte es, dass sie bisher ...
Weiterlesen