Als ungebundener Versicherungsmakler (gem. §93HGB) arbeiten wir stets und nur im Auftrag des Kunden. Der gebundene Versicherungsvertreter (gem. § 84 bzw. 92 HGB oder angestellt) hingegen arbeitet als Interessenvertreter einer (oder auch mehrerer) Versicherungsgesellschaften.

Dieser Punkt ist ganz entscheidend, denn wir vertreten Sie als Versicherungsmakler (nach Ihrem Auftrag – Maklervertrag bzw. Maklervollmacht) gegenüber den Versicherungsgesellschaften während der Vertreter die Gesellschaft(en) Ihnen gegenüber vertritt.

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